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04.04.2008

UNESCO verändert den Kulturbegriff des 21. Jahrhunderts

Expertenhearing mit Meinrad Maria Grewenig bei der UNESCO in Paris



Meinrad Maria Grewenig: SaarLorLux-Region muss gemeinsame Stärken  im immateriellen Weltkulturerbe erkennen und formulieren – Industriekultur bietet dazu eine einmalige Chance   


„SaarLorLux und die Großregion müssen sich auf das gemeinsame, immaterielle Weltkulturerbe besinnen und daraus eine neue Innovationskultur der Großregion schaffen. Zum immateriellen Weltkulturerbe gehört auch die Kunst des Kochens, des Singens und des Tanzens. Die Menschen in der Großregion haben nicht nur in der jüngeren Geschichte bewiesen, dass sie nationale und ideologische Grenzen besonders flexibel handhaben können. Die Rückbesinnung auf diese immaterielle Kraft und Stärke ist Verpflichtung und Impuls zugleich nach einem großartigen Kulturhauptstadtjahr Luxemburg und Großregion für 2008 und darüber hinaus“.

Das betont Meinrad Maria Grewenig,  Generaldirektor des UNESCO Weltkulturerbe Völklinger Hütte. Grewenig, nahm in dieser Woche als einziger Experte eines Weltkulturerbes aus dem deutschsprachigen Raum an einem hochkarätig besetzten Expertenhearing in der UNESCO-Zentrale in Paris teil. Thema der zweitägigen Zusammenkunft war die „Tradition und Innovation beim materiellen und immateriellen Weltkulturerbe“.

„Das immaterielle Weltkulturerbe darf im 21. Jahrhundert nicht mit traditionellen Kulturauffassungen, die aus dem 19. Jahrhundert stammen, präsentiert und gesichert werden.  Damals wurde streng wissenschaftlich nach Schubladendenken katalogisiert, archiviert und dem neuen Bildungsbürgertum präsentiert. Im Gegensatz zum „älteren Bruder materielles Weltkulturerbe“ ist immaterielles Kulturerbe durch Improvisation und Veränderung gekennzeichnet. Gerade die Industriekultur eines Weltkulturerbes Völklinger Hütte bietet ein großes Kulturfeld aus materiellen und immateriellen Dimensionen!“

Die blinde Übernahme und Anwendung des Prinzips der „traditionellen Kultur“ auf das immaterielle Kulturgut birgt auch nach Einschätzung von Grewenig die Gefahr, dass neue Impulse oder Weiterentwicklungen im Bereich unserer immateriellen, nicht fassbaren Kulturidentität unterdrückt würden.  Immaterielle Kulturgüter wie die Kunst des Kochens, das Tanzen, Spielen und das Feste feiern müssten in allen Kulturkreisen und auf jedem Teil der Erde praktiziert und sichtbar bleiben. Initiativen, Vereine und Organisationen erneuern dieses kulturelle Gedächtnis, verfestigen es durch ihr Tun, und fördern das Wissen um diese Kulturtechniken. Industriekultur bietet die einmalige Chance auch einer Neupositionierung des Kulturbegriffs im 21. Jahrhundert. Die UNESCO schafft dazu mit ihrer Konvention zum immateriellen Kulturerbe die Vorlage“.


„Materielle Welterbestätten“ wie das Weltkulturerbe Völklinger Hütte können nach Ansicht von Grewenig maßgeblich dazu beitragen, die eigene Dimension zu erweitern hin zum immateriellen Kulturerbe: „Wir sind nicht nur baulich das beste Weltkulturerbe aus der Industriekultur des 19. und 20. Jahrhunderts der Welt.  Wir vermitteln als Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur auch auf der immateriell-geistigen Ebene, welcher Genius dahinter stand, um es zu dieser Größe und Einmaligkeit zu führen. Diese Dimension hat uns wesentlich zum Erlebnisprojekt „Genius I“ geführt. Das rein materielle Moment erfährt so eine maßgebliche Erweiterung und wird dadurch letztendlich auch für jedermann besser verständlich.

„Genius I“ hat den hinter den reinen Erfindungen stehenden immateriellen menschlichen Genius eines einzelnen Erfinders, einer ganzen Kultur und Gesellschaft oder Zeitströmung in einmaliger Form für die Besucher greifbar gemacht. „Damit gehen wir hier im Weltkulturerbe Völklinger Hütte einen ganz neuen Weg und verknüpfen auf einzigartige Weise das materielle Weltkulturerbe Völklinger Hütte mit dem immateriellen Genius der dahinter stehenden Menschen!“ Eine große Chance für die Dokumentation des immateriellen Weltkulturerbes stellt die Digitalisierung dar!“, so Grewenig weiter.


Hintergrund zum „Immateriellen Weltkulturerbe“:

Bedarf für eine „Nachbesserung“ bei der Definition „Welterbe“ meldeten in der jüngsten Vergangenheit vor allem Kontinente und Länder der südlichen Hemisphäre an. Afrika, Asien oder Südamerika waren unzufrieden, dass ihre Regionen weiße Flecken auf der UNESCO-Welterbekarte waren. Einige verwiesen auch darauf, dass sie als ehemalige Kolonien  ihrer kulturellen Welterbe beraubt wurden und sich heute Länder der nördlichen Hemisphäre damit in ihren Museen schmücken. Ein weiteres Argument: Ist Welterbe nur das, was als materieller Wert festgemacht werden kann?

Grundlage bildet das 2001 von der UNESCO aufgelegte Programm „Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Kulturerbes der Menschheit“, das in den Konventionen von 2003 und 2006 gipfelt.
Die Meisterwerke-Liste umfasst 90 Beispiele und Formen des immateriellen Kulturerbes zum Beispiel aus den Bereichen Folklore, traditionelle Musik, Kunsthandwerk und Brauchtum, aber auch den Aspekt Sprachenvielfalt und Sprachensterben in Zeiten des Cyberspace. 2003 hat die UNESCO-Generalkonferenz das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. 93 Staaten haben es ratifiziert (Stand 4. April 2008), es trat zum 20. April 2006 in Kraft. Belgien, Frankreich und Luxemburg haben das Abkommen unterschrieben, Deutschland hat das Übereinkommen bisher nicht ratifiziert.


Hintergrund zum „Materiellen Weltkulturerbe“:

851 Kultur- und Naturerbestätten aus 141 Staaten aller Kontinente haben die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Liste bislang erfüllt. Gegenüber 660 Kulturdenkmälern ist das Naturerbe mit 166 Eintragungen unterrepräsentiert.

Ein Auslöser für die Schaffung der UNESCO-Konvention zum Schutz des materiellen Kultur- und Naturerbes der Welt war der Bau des Assuan-Staudammes: Er bedrohte 1960 Denkmale in Nubien. Auch der Tempel von Abu Simbel drohte in den Fluten des aufgestauten Nils zu versinken.

Deutschland ist auf der Liste mit 32 Welterbestätten vertreten. Als erstes deutsches Bauwerk wurde als Weltkulturerbe der Kaiserdom zu Aachen 1978 aufgenommen. Das weltweit erste Industriedenkmal unter Schutz der UNESCO-Konvention ist die ehemalige Roheisenproduktion der Völklinger Hütte. Sie wurde  1994 von der UNESCO in die Schutzliste aufgenommen.

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